Der Schaden muss unverzüglich innerhalb von 14 Tagen online über den Kundenbereich - Meine Kundendaten - auf www.nexsurance.de gemeldet werden.
Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Das bedeutet insbesondere:
- Nach Bekanntwerden eines Schadens müssen Sie das kontoführende Geldinstitut unverzüglich darüber informieren und
- die Sperrung des betroffenen Kontos bzw. der betroffenen Kreditkarte unverzüglich veranlassen. Dies gilt auch für Konten bei sonstigen Vertragspartnern (z. B. Bezahlsysteme, Online-Kundenkonten).
Soweit es Ihnen möglich ist, müssen Sie außerdem jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist.
Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl oder Betrug) - insbesondere bei einem Daten- und Identitätsmissbrauch - haben Sie unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen. Die Bestätigung der polizeilichen Anzeige ist dem Versicherer vorzulegen.
Soweit für den bei Ihnen entstandenen Schaden anderweitig Versicherungsschutz (z.B. Hausratversicherung) besteht, müssen Sie uns alle Ihnen über den anderen Vertrag bekannten Informationen geben.