Die Versicherungssumme soll dem Neuwert des versicherten Fahrrads/E-Bikes inklusiver der versicherten Teile (= fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene Teile) sowie des losen
Fahrradzubehörs und -gepäcks entsprechen. Sie können höchstens eine Versicherungssumme von 4.500 Euro wählen.
Verwenden Sie jedoch für Ihr zu versicherndes Elektrofahrrad einen bei Vertragsschluss auswählbaren GPS-Tracker bzw. ein GPS-Ortungssystem zum Schutz gegen Diebstahl, können Sie eine Versicherungssumme von höchstens 8.000 Euro wählen.
Haben Sie das Fahrrad/E-Bike gerade erst neu gekauft, entspricht der Neuwert dem Kaufpreis (ohne Abzug von Rabatten/Vergünstigungen).
Bei einem gebrauchten Fahrrad/E-Bike sollte die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert des Fahrrads/E-Bikes in neuwertigem Zustand entsprechen (=aktueller Neuwert/Neukaufpreis).
Beispiel: Sie haben Ihr Fahrrad/E-Bike gebraucht gekauft und 2.999 Euro gezahlt. Neu würde das Fahrrad/E-Bike jedoch 3.500 Euro kosten. Dazu haben Sie einen Fahrradhelm, eine Satteltasche und ein Fahrradschloss im Gesamtwert von 600 Euro gekauft, die ebenfalls versichert sein sollen.
Somit liegt die anzugebende Versicherungssumme bei 4.100 Euro.
Im Versicherungsfall leistet der Versicherer maximal bis zur Höhe der angegebenen Versicherungssumme im Versicherungsschein (Höchstentschädigung). Haben Sie z.B. den Kaufpreis/Neuwert Ihres Fahrradhelms nicht eingerechnet oder eine niedrigere Versicherungssumme angegeben, leistet der Versicherer nur bis zur angegebenen Höhe.