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Fahrradversicherung

Der Diebstahl-Schutz für Ihr Fahrrad/E-Bike sichert Sie bei Entwendung finanziell ab. 

Versicherbar sind neue oder gebrauchte Fahrräder – auch E-Bikes, Lasten- oder Rennräder. Bis zu 40 % Beitragsnachlass bei Einsatz eines speziellen Diebstahlschutzes (z.B. Alarmanlage oder GPS-Tracker), den Sie direkt mitbestellen können.

 

Abgesichert durch:
ERGO Direkt Versicherung AG

Digital_Leader_AwardGoldene Bulle  

Highlights

  • Günstiger Schutz für Ihr Rad – egal ob neu oder gebraucht
  • Mit einem speziellen Diebstahlschutz (z.B. GPS Tracker) erhalten Sie bis zu 40% Nachlass auf Ihre Prämie
  • Ohne Selbstbeteiligung, mit Neuwertentschädigung
  • Schutz weltweit und rund um die Uhr – auch im Freien!

Beitragsnachlass durch Diebstahlschutz-Produkt

Wenn Sie ein spezielles Diebstahlschutz-Produkt (z.B. eine Fahrradalarmanlage, ein fest verbautes GPS-Ortungssystem) oder ein Connected E-Bike (mit integriertem GPS-Ortungssystem ab Werk) einsetzen, um Ihr E-Bike/Fahrrad vor Langfingern zu schützen, erhalten Sie einen Nachlass von bis zu 40 % auf den Versicherungsbeitrag. Einfach bei der Beantragung der Versicherung den jeweiligen speziellen Diebstahlschutz auswählen und vom günstigeren Beitrag profitieren.
Sie haben noch kein spezielles Diebstahlschutz-Produkt (z.B. eine Fahrradalarmanlage oder einen GPS-Tracker von BikeTrax) ? Dann können Sie dieses auch zusammen mit der Versicherung erwerben. Auch in diesem Fall profitieren Sie natürlich vom vergünstigten Versicherungsbeitrag.

Leistungen

Neue und gebrauchte Fahrräder/E-Bikes (auch Carbon!) ohne Begrenzung des Alters
Gilt auch für (E-)Lastenräder und (E-)Cargobikes
Ohne Selbstbeteiligung
Entschädigung zum Neuwert
Schutz bei Diebstahl, Raub und Plünderung
Schutz bei Einbruchdiebstahl
Schutz bei Teilediebstahl
Schutz Ihres Fahrradzubehörs und -gepäcks max. 350 Euro je Sache, insgesamt höchstens 1.000 Euro
Bis zu 40 % Beitragsrabatt bei der Verwendung eines speziellen Diebstahlschutzes auswählbar bei Beantragung der Versicherung
Schutz 24/7 weltweit

Wichtiger Hinweis

Das Produkt steht für den Verkauf aufgrund einer strategischen Neuausrichtung nicht mehr zur Verfügung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja, der Versicherungsvertrag kann nur von einer Privatperson (natürliche Person) abgeschlossen werden. Eine juristische Person (z.B. GmbH etc.) kann nicht Versicherungsnehmer sein.

Es besteht auch kein Versicherungsschutz bei einem Schaden durch gewerbliche Nutzung der versicherten Sache.

Versichern können Sie neue und gebrauchte Fahrräder, (E-)Lastenräder, (E-)Cargobikes, E-Bikes und Pedelecs (auch Carbon) für den privaten Gebrauch. Elektrofahrräder dürfen nicht versicherungspflichtig und nicht zulassungspflichtig sein.

 

Oftmals bieten Versicherer nur Versicherungsschutz für neue Fahrräder an. Hier ist das anders - Sie können jedes Fahrrad/E-Bike unabhängig vom Alter bei uns versichern.

Versicherte Teile sind fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und für den Betrieb notwendige Teile (z.B. Sattel, Lenker, Lampen). Teile, die mittels Schnellspanner befestigt bzw. mit dem Fahrrad/E-Bike fest verschraubt wurden, gelten als fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbunden. Teile, die gesteckt, geklemmt oder angebunden werden bzw. loses Zubehör (z.B. Satteltasche, Luftpumpe) gelten nicht als fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbunden. 

Versichert sind nur die Teile, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Fahrrad/E-Bike fest verbunden waren.

Versicherungsschutz besteht für Ihr loses Fahrradzubehör (z.B. Fahrradhelm, Kindersitz, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Satteltasche, aufsteckbare Beleuchtung, Flick- und Werkzeug) und üblicherweise auf Radtouren mitgeführte Fahrradgepäck (z.B. Kleidung, Schlafsack, Hygieneartikel), sofern diese zusammen mit dem versicherten Fahrrad/E-Bike entwendet wird. Sie erhalten hierfür eine Entschädigungsleistung in Höhe des jeweiligen Neuwerts, maximal jedoch 350 Euro je Sache und insgesamt für das lose Fahrradzubehör und -gepäck zusammen höchstens 1.000 Euro.

Wichtig: Das zu versichernde Fahrradzubehör und -gepäck muss bei Abschluss der Versicherung über die Versicherungssumme angegeben werden.

Mit dem speziellen Diebstahlschutz-Produkt profitieren Sie von einem Nachlass von bis zu 40 % auf Ihren Versicherungsbeitrag. Unter einem speziellen Diebstahlschutz-Produkt sind folgende Geräte zu verstehen:

  • BikeTrax GPS Yamaha
  • BikeTrax GPS Brose
  • BikeTrax GPS Shimano
  • BikeTrax GPS Bosch
  • Abus Bordo Alarm 6000A
  • Achilles Fahrradalarm
  • Abus Alarmbox
  • Ein fest am Akku, Motor oder im Rahmen verbautes GPS-Ortungssystem (z.B. IT'S MY BIKE)
  • Ein Connected E-Bike (mit fest verbautem GPS-Ortungssystem ab Werk)

Falls Sie bereits jetzt schon ein hier aufgelistetes Diebstahlschutz-Produkt besitzen und zum Schutz vor Diebstahl Ihres versicherten E-Bikes/Fahrrads verwenden oder es sich bei Ihrem zu versichernden E-Bike um ein Connected-Bike handelt, dann geben Sie dies bei Beantragung der Versicherung mittels Produktauswahlliste an. Besitzen Sie noch kein spezielles Diebstahlschutz-Produkt, dann können Sie dieses auch zusammen mit der Versicherung erwerben. Wählen Sie hierfür das gewünschte Diebstahlschutz-Produkt (Fahrradalarmanlage oder GPS-Tracker von BikeTrax) in der Produktauswahlliste bei Beantragung der Versicherung aus und bestellen Sie dieses gleich mit.

Sie sind geschützt bei:

  • Raub
  • räuberischer Erpressung
  • Plünderung
  • Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl

sowie dann, wenn versicherte Teile gestohlen wurden.

Unter Plünderung versteht der Versicherer einen Raub oder Diebstahl unter Ausnutzung einer durch sinnlose Zerstörungswut verursachten Lage.

Nicht versichert sind z.B.:

  • Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- und Versicherungspflicht besteht
  • Selbst- und Eigenbauten
  • Fahrradgepäck, das nicht üblicherweise auf Radtouren mitgeführt wird
  • Loses Fahrradzubehör und -gepäck, das nicht zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet wurde
  • Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Flug-, Bahn- und sonstige Tickets, Ausweispapiere und Wertsachen.

Nicht versichert sind Schäden, für die Sie eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Hausratversicherung) oder gegenüber sonstigen Dritten beanspruchen können.

Die Versicherungssumme soll dem Neuwert des versicherten Fahrrads/E-Bikes inklusiver der versicherten Teile (= fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene Teile) sowie des losen
Fahrradzubehörs und -gepäcks entsprechen. Sie können höchstens eine Versicherungssumme von 4.500 Euro wählen.
Verwenden Sie jedoch für Ihr zu versicherndes Elektrofahrrad einen bei Vertragsschluss auswählbaren GPS-Tracker bzw. ein GPS-Ortungssystem zum Schutz gegen Diebstahl, können Sie eine Versicherungssumme von höchstens 8.000 Euro wählen.

Haben Sie das Fahrrad/E-Bike gerade erst neu gekauft, entspricht der Neuwert dem Kaufpreis (ohne Abzug von Rabatten/Vergünstigungen).

Bei einem gebrauchten Fahrrad/E-Bike sollte die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert des Fahrrads/E-Bikes in neuwertigem Zustand entsprechen (=aktueller Neuwert/Neukaufpreis).

Beispiel: Sie haben Ihr Fahrrad/E-Bike gebraucht gekauft und 2.999 Euro gezahlt. Neu würde das Fahrrad/E-Bike jedoch 3.500 Euro kosten. Dazu haben Sie einen Fahrradhelm, eine Satteltasche und ein Fahrradschloss im Gesamtwert von 600 Euro gekauft, die ebenfalls versichert sein sollen.

Somit liegt die anzugebende Versicherungssumme bei 4.100 Euro.

Im Versicherungsfall leistet der Versicherer maximal bis zur Höhe der angegebenen Versicherungssumme im Versicherungsschein (Höchstentschädigung). Haben Sie z.B. den Kaufpreis/Neuwert Ihres Fahrradhelms nicht eingerechnet oder eine niedrigere Versicherungssumme angegeben, leistet der Versicherer nur bis zur angegebenen Höhe.

Im Versicherungsfall erhalten Sie eine Entschädigungsleistung in Höhe des Neuwerts Ihres entwendeten versicherten Fahrrads/E-Bikes bzw. der entwendeten versicherten Teile.

Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. 

Die Fahrradversicherung schützt nicht nur Ihr geliebtes Fahrrad/E-Bike, sondern ebenfalls das lose Fahrradzubehör (z.B. Fahrradhelm, Kindersitz, Fahrradkorb, aufsteckbare Beleuchtung) und üblicherweise auf Radtouren mitgeführte Fahrradgepäck (z.B. Kleidung, Schlafsach, Hygieneartikel), in Höhe des jeweiligen Neuwerts, maximal jedoch 350 Euro je Sache und insgesamt für das lose Fahrradzubehör und -gepäck zusammen höchstens 1.000 Euro.

Loses Fahrradzubehör und -gepäck wird nur ersetzt, wenn es zusammen mit dem versicherten Fahrrad/E-Bike entwendet wird.

Die Versicherungsleistung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme begrenzt (Höchstentschädigung).

Ihr Versicherungsschutz beginnt am Folgetag nach Vertragsabschluss. Ihr Vertrag läuft zunächst ein Jahr. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.

Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen.

Sie müssen Unterlagen über den Hersteller, Marke, Modell und Rahmennummer Ihres versicherten Fahrrads/E-Bikes aufbewahren.

Lassen Sie sich daher in jedem Fall, auch bei gebraucht gekauften Fahrrädern/E-Bikes die Unterlagen/Rechnungen geben.

Sie müssen Ihr Fahrrad/E-Bike zum Schutz gegen Diebstahl mit einem Sicherheitsschloss (z.B. Falt-, Bügel- oder Kettenschloss) an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl oder Fahrradständer) anschließen oder es unter Verschluss (z.B. eigener Keller) aufbewahren.

Wenn Sie bei Vertragsschluss angegeben haben, dass Sie einen speziellen Diebstahlschutz benutzen, müssen Sie diesen entsprechend der Herstellerangaben verwenden.

 

Sie können ganz einfach per PayPal oder Kreditkarte zahlen. Ihr Jahresbeitrag finden Sie im Versicherungsschein.

Den Erstbeitrag müssen Sie nach dem Zustandekommen des Vertrags zahlen, aber nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn. Alle folgenden Beiträge sind jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres fällig.

Wenn Sie einen von uns genannten speziellen Diebstahlschutz verwenden, bekommen Sie auf Ihren Versicherungsbeitrag einen Nachlass in Höhe von bis zu 40 Prozent, diesen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

Bei Entwendung Ihres Fahrrads/E-Bikes erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Der Versicherer benötigt im Anschluss eine Kopie der polizeilichen Meldung und das Aktenzeichen.

Der Schaden muss unverzüglich innerhalb von 14 Tagen online über den Kundenbereich - Meine Kundendaten - auf nexsurance.de gemeldet werden.

Reichen Sie den Kaufbeleg Ihres versicherten Fahrrads/E-Bikes sowie die Unterlagen mit den erforderlichen Angaben zum versicherten Fahrrad/E-Bike (Kaufdatum, Kaufpreis, Hersteller, Marke und Modell) ein. Wurde zusammen mit dem versicherten Fahrrad/E-Bike auch Ihr loses Fahrradzubehör bzw. -gepäck entwendet, reichen Sie auch die Kaufbelege oder sonstige geeignete Nachweise für das entwendete lose Fahrradzubehör und -gepäck ein.

Soweit es Ihnen möglich ist, müssen Sie außerdem jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Nach Möglichkeit müssen Sie für die Abwendung oder Minderung des Schadens sorgen.

Die Fahrradversicherung bietet Ihnen rund um die Uhr und auch außerhalb Ihrer Wohnung Versicherungsschutz bei Entwendung Ihres Fahrrads/E-Bikes. Falls Sie wissen möchten, ob Ihre Hausratversicherung denselben Schutz für Ihr Fahrrad/E-Bike bietet, müssen Sie sich an Ihren Versicherer wenden. Es empfiehlt sich nicht, mehrere Versicherungen zur Absicherung desselben Risikos abzuschließen.


Wenn Sie im Versicherungsfall Leistungen aus einer anderen Versicherung (z.B. Hausratversicherung) oder einer Garantie beanspruchen können, leistet die Fahrradversicherung nicht.

Sie haben eine allgemeine Frage zu Fahrradversicherung? Die Antwort haben Sie in den FAQs nicht gefunden? Dann können Sie uns jederzeit eine Nachricht mit Ihrem Anliegen über unser Kontaktformular oder an info@nexsurance.de senden. Unser Service-Team wird sich um Ihr Anliegen schnellstmöglich kümmern.