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Instrumenten­versicherung

Der Rundumschutz für Ihr Musikinstrument

Instrumente bzw. Zubehör bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro sind mit dem Instrumentenschutz zuverlässig abgesichert. Im privaten wie auch beruflichen Gebrauch sind sie geschützt bei:

  • Beschädigung
  • Sturz- und Wasserschäden
  • Verlust und Raub

Abgesichert durch:
ERGO Direkt Versicherung AG

Digital_Leader_Award

Highlights

  • Für ein neues, gebrauchtes, geliehenes oder gemietetes Instrument
  • Sofortschutz ohne Wartezeiten
  • Bei Beschädigung Erstattung der notwendigen Reparaturkosten
  • Bei Totalschaden oder Abhandenkommen Entschädigung meist zum Neuwert
  • Allgefahrendeckung - weltweiter Schutz

Leistungen im Überblick

Erstattung der Reparaturkosten
Geldentschädigung bei Totalschaden, Diebstahl oder Raub Näheres finden Sie hierzu in den FAQs
Geldentschädigung bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen bis zum Versicherungswert,
max. 1.500 Euro
(Selbstbehalt 150 Euro)
Neues oder gebrauchtes Musikinstrument inkl. mitgeliefertes Originalzubehör oder ein Zubehör eines Musikinstruments (z.B. Verstärker) bis 10.000 Euro Kaufpreis (mind. 100 Euro)
Versicherungsschutz auch für gemietetes oder geliehenes Instrument
(beispielsweise Instrument einer Musikschule)
Allgefahrendeckung z.B. bei Beschädigung bzw. Zerstörung durch Sturz, Wasser oder auch Sturm, Hagel und Überschwemmung
Nicht versichert sind Schäden, die durch Abnutzung oder Verschleiß entstanden sind

Wichtiger Hinweis

Das Produkt steht für den Verkauf aufgrund einer strategischen Neuausrichtung nicht mehr zur Verfügung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja, der Versicherungsvertrag kann nur von einer Privatperson (natürliche Person) abgeschlossen werden. Eine juristische Person (z.B. GmbH etc.) kann nicht Versicherungsnehmer sein.

Es besteht auch kein Versicherungsschutz bei einem Schaden durch gewerbliche Nutzung der versicherten Sache.

Die Instrumentenversicherung schützt das in Ihrem Versicherungsschein genannte Musikinstrument bzw. Zubehör eines Musikinstruments (versichertes Instrument) sowie das bei Kauf mitgelieferte Originalzubehör.

Sie können ein neues oder gebrauchtes Instrument mit einer Versicherungssumme bis 10.000 Euro für den privaten oder beruflichen Gebrauch versichern.

Also auch, wenn Sie z.B. Berufsmusiker oder Musiker im Nebenberuf sind. Und selbst dann, wenn Ihr Instrument gemietet oder geliehen ist!

Versicherbar sind z.B. folgende Musikinstrumente:

  • Balginstrument (z.B. Akkordeon, Bandoneon, Basso, Dudelsack, Handharmonika, Melodika, Mundharmonika),
  • Blasinstrument (z.B. Alphorn, Bassetthorn, Blockflöte, Fagott, Fanfare, Flöte, Horn, Klarinette, Saxophon)
  • elektronisches Instrument (z.B. E-Bass, E-Gitarre, Gitarrenbass, Keyboard, Synthesizer)
  • Schlaginstrument (z.B. Becken, Conga, Drum, Fußmaschine, Glockenspiel, Pauke, Schellenbaum, Schlagzeug, Tam-Tam)
  • Streichinstrument (z.B. Bass, Bratsche, Cello, Geige, Kontrabass, Pochette, Violine)
  • Tasteninstrument (z.B. Cembalo, Clavinette, Drehorgel, Flügel, Klavier, Piano)
  • Zupfinstrument (z.B. Balalaika, Gitarre, Harfe, Ukulele)

Versicherbar ist ein Zubehör eines Musikinstruments, z.B.:

  • Notenständer, Verstärker, Verzerrer, Aufbewahrungskoffer bzw. -tasche eines Musikinstruments, Stimmgerät, Mikrofon
  • Zubehör, der nicht vorwiegend für die Verwendung mit einem Musikinstrument vorgesehen ist, ist nicht versicherbar, z.B. Smartphone, Laptop, Tablet, PC.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Instrument versicherbar ist, dann nehmen Sie doch bitte Kontakt (info@nexsurance.de) mit uns auf.

Sie sind ab dem Folgetag nach Zustandekommen des Vertrags weltweit geschützt.

Die Instrumentenversicherung zahlt, wenn Ihr versichertes Instrument durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt (Allgefahrendeckung).

Die Instrumentenversicherung erstattet im Reparaturfall die notwendigen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des früheren funktionsfähigen Zustandes. Die Reparaturkosten umfassen die Kosten für die Ersatzteile und den Arbeitslohn des Reparateurs sowie etwaige notwendige Entsorgungs-, Versand- bzw. Anfahrtskosten des Reparateurs in der erforderlichen und der tatsächlich angefallenen Höhe.

Wenn Ihr versichertes Musikinstrument bzw. Zubehör eines Musikinstruments nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten höher sind als der Versicherungswert Ihres versicherten Musikinstruments bzw. Zubehör eines Musikinstruments, liegt ein Totalschaden vor. Dann zahlt die Instrumentenversicherung Ihnen eine Geldentschädigung in Höhe des Versicherungswerts.

Bei Entwendung durch Raub bzw. Diebstahl erhalten Sie ebenfalls eine Geldentschädigung in Höhe des Versicherungswerts.

Verlieren Sie das Instrument oder lassen Sie es versehentlich stehen, erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe des Versicherungswerts. Hiervon wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro abgezogen. Die Versicherungsleistung ist jedoch in diesen Fällen auf maximal 1.500 Euro begrenzt.

Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem  Zustand (Neuwert) zum Zeitpunkt des Schadens. Ist der sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebene Zeitwert der versicherten Sache bei Eintritt des Versicherungsfalls niedriger als 40 Prozent des Neuwerts, so gilt als Versicherungswert der Zeitwert. Der Zeitwert ist der Neuwert, abzüglich dem Zustand der versicherten Sache (z.B. Alter, Abnutzung, Gebrauch) entsprechenden Betrags. Sie erhalten jedoch maximal die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (Höchstentschädigung).

Nicht versichert sind u.a.:

  • Schäden, die nicht die Funktionsfähigkeit Ihres Musikinstruments bzw. Zubehör eines Musikinstruments beeinträchtigen. Das sind zum Beispiel Schrammen, Kratzer und Schäden an der Lackierung
  • Abnutzung oder Verschleiß
  • Schäden durch gewerbliche Nutzung
  • Schäden am versicherten Instrument, die von Ihnen vorsätzlich herbeigefügt wurden

Der Schaden muss unverzüglich innerhalb von 14 Tagen online über den Kundenbereich - Meine Kundendaten - auf www.nexsurance.de gemeldet werden.

Dazu müssen Sie den Kaufbeleg des versicherten Instruments sowie die sonstigen für den Leistungsfall relevanten Unterlagen (z.B. die Reparaturrechnung) einreichen.
Außerdem müssen Sie nach Möglichkeit den Schaden abwenden oder mindern und dabei die Weisungen des Versicherers befolgen.

Soweit möglich müssen Sie jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung) müssen Sie unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige einschließlich der Angaben zum versicherten Instrument müssen Sie der Versicherung vorlegen.

Haben Sie das Instrument verloren, stehen- oder liegenlassen, müssen Sie nachweisen, dass Sie zunächst versucht haben, das versicherte Instrument wiederzufinden.

Soweit für das versicherte Instrument aus einem anderen Vertrag (z.B. einer Hausratversicherung) Versicherungsschutz besteht, müssen Sie dem Versicherer alle Informationen geben, die Ihnen über den anderen Vertrag bekannt sind.

Was Sie darüber hinaus tun müssen, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

Ihr Vertrag läuft zunächst 12 Monate. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von Ihnen oder dem Versicherer gekündigt wird. Sie oder der Versicherer können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.