Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Smartphone/Handy einschließlich des beim Kauf mitgelieferten Originalzubehörs. Versicherbar sind ausschließlich Neugeräte bzw. neu gekaufte Geräte, die ein Gerätealter von 18 Monaten ab Neukaufdatum nicht überschreiten. Das Gerät muss privat genutzt werden. Gebraucht gekaufte Geräte sowie refurbished Geräte sind nicht versicherbar.
Handy-Sofortschutz
Display kaputt? Jetzt noch versichern!
Der Handy-Sofortschutz leistet bei Displayschäden, die schon vor Vertragsabschluss bestehen. Damit Sie auch später vor hohen Kosten geschützt sind, bietet diese Handyversicherung zusätzlich Leistungen u.a. bei:
- Raub, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
- Fall-, Bruch-, Sturz- oder Unfallschäden
- Wasser-, Feuchtigkeits- oder Überschwemmungsschäden
Abgesichert durch:
Direkt Versicherung AG
1. Vertrag abschließen
Ihr Display ist beschädigt? Auch mit bereits bestehendem Schaden können Sie noch die Versicherung abschließen, den Schaden melden und die Reparaturleistung nutzen.
2. Handy reparieren
Sie erhalten ein Versandetikett und schicken Ihr Handy einfach an den Reparaturservice. Nach erfolgter Reparatur durch den zertifizierten Dienstleister, erhalten Sie Ihr Handy schnellstmöglich wieder zurück.
3. Sicher fühlen
Ihr Handy ist wieder voll einsatzfähig und Sie brauchen sich fortan keine Sorgen mehr machen. Mit der Versicherung sind Sie auch langfristig gegen viele Gefahren, u.a. Diebstahl, Bruch- & Wasserschäden, abgesichert.
Infos zu Ihrer Handyversicherung mit dem Sofortschutz für Displayschäden
Im Sofortschutz: Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Displayschäden, die bereits bei Abschluss des Vertrages bestanden haben (Handy darf noch nicht repariert oder geöffnet worden sein) | |
Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn (ohne Sofortschutz)für folgende Schäden: Bruch-, Fall-, Sturz- oder Unfallschäden sowie bei Kurzschlüssen oder Wasserschäden | |
Absicherung gegen Diebstahl und Raub | |
Erstattung der notwendigen Reparaturkosten | |
Entschädigungsleistung bei Totalschaden | |
Für neu gekaufte Handys bis zu einem Alter von 18 Monaten | |
Weltweiter Versicherungsschutz | |
Keine Wartezeiten | |
Automatisches Vertragsende nach 2 Jahren | |
Im Falle einer Reparatur wird der Versicherer einen geeigneten Dienstleister einschalten und die dafür erforderlichen Informationen an diesen weitergeben. |
Wichtiger Hinweis
Das Produkt steht für den Verkauf aufgrund einer strategischen Neuausrichtung nicht mehr zur Verfügung.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Im Falle einer Reparatur wird der Versicherer einen geeigneten Dienstleister einschalten und die dafür erforderlichen Informationen an diesen weitergeben.
Im Reparaturfall bekommen Sie die notwendigen Reparaturkosten Ihres versicherten Geräts erstattet. Bei einem versicherten Abhandenkommen oder einem Totalschaden erhalten Sie eine Entschädigungsleistung in Form einer Geldentschädigung oder eines Ersatzgeräts.
Darüber hinaus enthält der Tarif IHV einen erweiterten Versicherungsschutz (Sofortschutz) für Displayschäden: Im Sofortschutz sind ausschließlich Displayschäden des auf der Vorderseite befindlichen Hauptdisplays versichert. Der Versicherer erstattet im Rahmen des Sofortschutzes nur die Kosten für die notwendige Reparatur des beschädigten Displays. Darüberhinausgehende Beschädigungen an Ihrem versicherten Gerät sind im Sofortschutz nicht versichert und werden vom Versicherer auch nicht erstattet. Für Schäden (mit Ausnahme eines Displayschadens), die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, besteht auch später kein Versicherungsschutz.
Der Sofortschutz gilt ausschließlich für Displayschäden an Ihrem versicherten Gerät, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind und auch noch nach Versicherungsbeginn bestehen.
Voraussetzung ist, dass das tatsächliche Vorliegen des Displayschadens sowie dessen Umfang und Höhe bei Vertragsabschluss noch unbekannt sind. Das bedeutet, im Vorfeld dürfen weder das tatsächliche Vorliegen eines Displayschadens noch dessen konkreter Umfang durch einen Fachmann oder eine Fachfirma festgestellt worden sein.
Schäden an anderen Teilen Ihres versicherten Geräts, z.B. an Gehäuse, Tastatur, Akku, Platinen oder sonstigen vom Display unabhängigen Bauteilen (z.B. Kameras, Lautsprecher, Mikrofon, Sensoren wie Umgebungslichtsensor oder Fingerabdrucksensor), sind über den Sofortschutz nicht gedeckt.
Im Falle einer Reparatur oder eines Totalschadens beträgt die Selbstbeteiligung 25 Euro. Bei einem versicherten Abhandenkommen beträgt die Selbstbeteiligung 50 Euro.
Kein Versicherungsschutz besteht z.B. für:
- Schäden, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind (mit Ausnahme von Displayschäden, die im Rahmen des Sofortschutzes versichert sind).
- Schäden, die nicht die Funktionsfähigkeit des versicherten Geräts beeinträchtigen, wie etwa Schrammen, Kratzer und Schäden an der Lackierung.
- Schäden, für die Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller oder Händler aus Vertragsverletzung oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden können.
- Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller oder Händler bestehen. Soweit die aus dieser Gerätschutzversicherung zu leistende Entschädigung den Haftungsanspruch gegenüber den Dritten übersteigt, erhalten Sie die Differenzsumme.
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen des Herstellers.
- Schäden infolge unsachgemäßer Verwahrung oder infolge Gebrauchs entgegen der Herstellerangaben.
- Verschleiß, z. B. an Akkus, Batterien und Gerätebestandteilen.
- Schäden, die durch nicht fachgerechte Reparaturen, Eingriffe, nachträgliche Einbauten, Um- bzw. Aufrüstungen oder Reinigung entstanden sind.
- Schäden oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Geräts behoben werden können (Verschmutzung, Verstopfung).
- Einbrennschäden an Bildschirmen und Displays.
- Schäden, die nicht unmittelbar am versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden).
- Schäden an oder durch Software, unsachgemäße Veränderung der Software, Programmierungsfehler, Computerviren sowie Schäden an externen Datenträgern.
- Schäden an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffter, nicht im Originallieferumfang enthaltener Hardware.
- Die Kosten von Leihgeräten.
- Schäden aufgrund von Kriegsereignissen.
- Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des versicherten Geräts.
- Schäden durch gewerbliche oder ausschließlich berufliche Nutzung des versicherten Geräts.
- Schäden am versicherten Gerät, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Versicherungsschutz besteht ab dem Folgetag nach Vertragsabschluss (Versicherungsbeginn).
Ihre Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Ihr Vertrag endet automatisch mit Ablauf dieser Vertragslaufzeit. Eine separate Kündigung ist nicht notwendig.
Beim Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit fallen bei uns keine Kosten an.
Ja, der Versicherungsvertrag kann nur von einer Privatperson (natürliche Person) abgeschlossen werden. Eine juristische Person (z.B. GmbH etc.) kann nicht Versicherungsnehmer sein.
Es besteht auch kein Versicherungsschutz bei einem Schaden durch gewerbliche Nutzung der versicherten Sache.