Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Hund (versichertes Tier) im privaten Besitz. Versicherungsschutz besteht für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen. Wir übernehmen hierfür die in Rechnung gestellten erstattungsfähigen Tierarztkosten bis zum 3-fachen Gebührensatz nach GOT bzw. bis zum 4-fachen Gebührensatz nach GOT für Heilbehandlungen und Operationen infolge eines Unfalls.
Erstattungsfähig sind bei Heilbehandlungen Aufwendungen z.B. für
- ambulante und stationäre Behandlungen. Nicht versichert sind physiologisch ablaufende Geburten, Trächtigkeitsuntersuchungen und zuchthygienische Maßnahmen.
- Untersuchungen zur Vorbereitung der Heilbehandlungen, wie z. B. Röntgen, Sonografie, EKG, Laboruntersuchungen.
- verordnete Arzneimittel, Verbandsmaterial und Hilfsmittel (z.B. Schutzkragen).
- unfallbedingte Zahnbehandlungen (nicht von Milchzähnen).
Erstattungsfähig sind bei Operationen Aufwendungen z.B. für:
- Operationen unter Teil- und/oder Vollnarkose. Ein Kaiserschnitt ist nur dann eine versicherte Operation, wenn dieser aufgrund von Komplikationen notwendig ist.
- Untersuchungen zur Vorbereitung der Operationen, wie z. B. Röntgen, Sonografie, EKG, Laboruntersuchungen.
- verordnete Arzneimittel, Verbandsmaterial und Heilmittel (z.B. Physiotherapie).
- höchstens bis zu 14 Tage Unterbringung in einer Tierklinik.
Je Versicherungsjahr steht Ihnen außerdem ein Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt maximal 75 Euro zur Verfügung, z.B. für Vorsorgeleistungen, wie Impfungen und Prophylaxe. Wir erstatten außerdem einmalig die Kosten für eine Kastration/Sterilisation bis zu 75 Euro.
Wir erstatten zudem 25 Prozent der Kosten für Diätfutter bis zu 6 Monate pro Diät (ausgenommen sind Diäten aufgrund von Fettleibigkeit).
Erweiterter Versicherungsschutz (Rückwärtsversicherung) besteht für veterinärmedizinisch notwendige Operationen, die innerhalb des Zeitraumes von 2 Monaten vor dem Versicherungsbeginn angeraten, aber noch nicht begonnen wurden. Für Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden, gilt der erweiterte Versicherungsschutz nicht.
Als angeraten gilt eine Operation, wenn die medizinische Notwendigkeit der Durchführung tierärztlich festgestellt wurde und der Eingriff nicht als Notoperation durchgeführt wird. Eine Notoperation ist ein ungeplanter und unaufschiebbarer Eingriff zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. Für Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden gilt der erweiterte Versicherungsschutz nicht.