Hundekrankenversicherung dog insurance
ab 50,97 € pro Monat

Hundekranken­versicherung mit Sofortschutz

Der optimale Schutz für Ihren besten Freund

Ein Besuch beim Tierarzt kann schnell sehr teuer werden. Sie wollen stets das Beste für Ihren treuen Begleiter – genau wie wir!

Die Hundekrankenversicherung leistet:

  • keine Wartezeit bei Operationen und Behandlungen bis zu 3.000 Euro
  • rückwirkend bis zu 2 Monate vor Versicherungsbeginn angeratene Operationen bis zu 1.000 Euro
  • Gesundheitsbudget von 75 Euro
  • Nutzung digitaler Tierärzte, z. B. FirstVet, Dr. Fressnapf

Abgesichert durch:
ERGO Direkt Versicherung AG

Digital_Leader_Award

Highlights

  • Freie Tierarztwahl
  • Bis zu 3.000 Euro pro Jahr für Heilbehandlungen und Operationen
  • Keine Beitragsanpassung und Leistungsreduzierung wegen Hundealter
  • Weltweiter Schutz
  • Keine Wartezeit und Schutz sogar für bereits angeratene Operationen
  • Beratung durch Online-Tierärzte von FirstVet
Dog
Ein besonderes Leckerli für Sie und Ihren Hund:

Der Sofortschutz für angeratene Operationen!

1. Angeratene Operation?

Ein Besuch beim Tierarzt kann zur bösen Überraschung werden. Für Ihren Vierbeiner wird eine teure Operation angeraten – und was nun?

2. Versicherung abschließen!

Es ist noch nicht zu spät! Die angeratene Operation ist mitversichert. Versicherung abschließen. Ganz einfach online.

3. Rechnung einreichen

Die Rechnung können Sie nach der Operation bequem online einreichen. Wir erstatten Ihnen bis zu 1.000 Euro.

Leistungen der Hundekrankenversicherung mit Sofortschutz


Bereits angeratene Operationen im Rahmen des erweiterten Versicherungsschutzes
Gilt für veterinärmedizinisch notwenige Operationen, die innerhalb von 2 Monaten vor dem Versicherungsbeginn angeraten, aber noch nicht begonnen wurden. Als angeraten gilt eine Operation, wenn die medizinische Notwendigkeit der Durchführung tierärztlich festgestellt wurde und der Eingriff nicht als Notoperation zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr durchgeführt wird. Für Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden, gilt der erweiterte Versicherungsschutz nicht.

Bis 1.000 Euro* mitversichert
Behandlung von Krankheiten
  Ambulant und stationär
  Diagnostik
  Verordnete Arzneimittel und Verbandsmaterialien
  Unfallbedingte Zahnbehandlung
  Vergütung des Tierarztes




Bis maximal 3.000 Euro*/**
Operationen
  Chirurgische Eingriffe
  Untersuchung zur Vorbereitung von Operationen
  Nachbehandlung
  Teil- und Vollnarkose
  Notwendige Unterbringung in einer Tierklinik bis zu 14 Tage
  Verordnete Arzneimittel und Verbandsmaterialien
  Vergütung des Tierarztes




Bis maximal 3.000 Euro*/**
Gesundheitsbudget
  Vorsorgeleistungen, wie Impfungen, Prophylaxe
  Zahnprophylaxe: Reinigung, Behandlung von Zahnstein
  Physiotherapie
  Zahnextraktion/ Wurzelbehandlung
  Physiotherapie (ohne Operation)
  Homöopathie und Akupunktur
  Zahnspange für Zahnfehlstellungen
  Dentalröntgen




75 Euro pro Versicherungsjahr
Tierarztkosten bis zum 4-fachen GOT-Satz (Gebührenordnung Tierärzte) infolge eines Unfalls
Tierarztkosten bis zum 3-fachen GOT-Satz
Diät-Futterkosten für 6 Monate 25%
Kastration/ Sterilisation einmalig bis 75 Euro
Nutzung des digitalen Tierarztes, z. B. FirstVet oder Dr. Fressnapf
Keine Wartezeit
Was ist nicht versichert? siehe FAQ
Jahreshöchstentschädigung** 3.000 Euro
* es gilt eine Selbstbeteiligung von 20%
** ab dem zweiten Versicherungsjahr

Wir arbeiten mit qualifizierten Online-Tierärzten zusammen:

First Vet

FirstVet

So funktioniert FirstVet:

1. Schritt: App downloaden und registrieren

Laden Sie die FirstVet-App im Apple App Store oder im Google Play Store herunter. Melden Sie sich bei FirstVet an.

2. Schritt: Termin buchen

Geben Sie in der App Ihre Daten und die Ihres Tieres ein und wählen Sie einen verfügbaren Termin aus. (Der Service steht Ihnen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.)

3. Schritt: Videosprechstunde mit den TierärztInnen

Kurz vor der Videosprechstunde bekommen Sie eine Textnachricht. Nach der Sprechstunde erhalten Sie per Mail eine Patientenakte.

4. Schritt: Rechnung einreichen

Reichen Sie nach dem Termin Ihre Rechnung online bei Nexsurance ein. Sie erhalten den Betrag erstattet.

Doktor Fressnapf

Dr. Fressnapf

So funktioniert Dr. Fressnapf:

1. Schritt: Webseite aufrufen

Geben Sie in Ihrem Browser die Webadresse dr.fressnapf.de ein.

2. Schritt: Termin buchen

Geben Sie auf der Webseite Ihre Daten und die Ihres Tieres ein und wählen Sie einen verfügbaren Termin aus.

3. Schritt: Videosprechstunde mit den TierärztInnen

Nach der Terminbuchung erhalten Sie per E-Mail einen Link. Wählen Sie sich über diesen Link ein. Nach der Sprechstunde erhalten Sie per Mail einen Beratungsbericht.

4. Schritt: Rechnung einreichen

Reichen Sie nach dem Termin Ihre Rechnung online bei Nexsurance ein. Sie erhalten den Betrag erstattet.

FAQ- Häufig gestellte Fragen

Kein Versicherungsschutz besteht u. a. bei:

  • Viren und Infektionserkrankungen.
  • Gesundheitsschädigungen, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben und Ihnen bekannt waren bzw. bereits tierärztlich diagnostiziert wurden. Dies gilt nicht für Operationen, die innerhalb von 2 Monaten vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn angeraten, aber noch nicht begonnen wurden.
  • Gesundheitsschädigungen, die bei der Teilnahme an jeglicher Art von (Wett-) Kampfveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsveranstaltungen entstehen.
  • Operationen, die vor Beginn des erweiterten Versicherungsschutzes angeraten oder vor Versicherungsbeginn begonnen wurden.
  • Zahnbehandlungen und -operationen von Milchzähnen.
  • Behandlungen von Endo- und Ektoparasiten, insbesondere Floh- und Zeckenbekämpfung, sowie Entwurmung.
  • Von Ihnen vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle.

Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Hund (versichertes Tier) im privaten Besitz.  Versicherungsschutz besteht für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen. Wir übernehmen hierfür die in Rechnung gestellten erstattungsfähigen Tierarztkosten bis zum 3-fachen Gebührensatz nach GOT bzw. bis zum 4-fachen Gebührensatz nach GOT für Heilbehandlungen und Operationen infolge eines Unfalls.
 

Erstattungsfähig sind bei Heilbehandlungen Aufwendungen z.B. für

  • ambulante und stationäre Behandlungen. Nicht versichert sind physiologisch ablaufende Geburten, Trächtigkeitsuntersuchungen und zuchthygienische Maßnahmen.
  • Untersuchungen zur Vorbereitung der Heilbehandlungen, wie z. B. Röntgen, Sonografie, EKG, Laboruntersuchungen.
  • verordnete Arzneimittel, Verbandsmaterial und Hilfsmittel (z.B. Schutzkragen).
  • unfallbedingte Zahnbehandlungen (nicht von Milchzähnen).

Erstattungsfähig sind bei Operationen Aufwendungen z.B. für:

  • Operationen unter Teil- und/oder Vollnarkose. Ein Kaiserschnitt ist nur dann eine versicherte Operation, wenn dieser aufgrund von Komplikationen notwendig ist.
  • Untersuchungen zur Vorbereitung der Operationen, wie z. B. Röntgen, Sonografie, EKG, Laboruntersuchungen.
  • verordnete Arzneimittel, Verbandsmaterial und Heilmittel (z.B. Physiotherapie).
  • höchstens bis zu 14 Tage Unterbringung in einer Tierklinik.

Je Versicherungsjahr steht Ihnen außerdem ein Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt maximal 75 Euro zur Verfügung, z.B. für Vorsorgeleistungen, wie Impfungen und Prophylaxe.  Wir erstatten außerdem einmalig die Kosten für eine Kastration/Sterilisation bis zu 75 Euro.

Wir erstatten zudem 25 Prozent der Kosten für Diätfutter bis zu 6 Monate pro Diät (ausgenommen sind Diäten aufgrund von Fettleibigkeit).

Erweiterter Versicherungsschutz (Rückwärtsversicherung) besteht für veterinärmedizinisch notwendige Operationen, die innerhalb des Zeitraumes von 2 Monaten vor dem Versicherungsbeginn angeraten, aber noch nicht begonnen wurden. Für Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden, gilt der erweiterte Versicherungsschutz nicht.
Als angeraten gilt eine Operation, wenn die medizinische Notwendigkeit der Durchführung tierärztlich festgestellt wurde und der Eingriff nicht als Notoperation durchgeführt wird. Eine Notoperation ist ein ungeplanter und unaufschiebbarer Eingriff zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. Für Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden gilt der erweiterte Versicherungsschutz nicht.

  • Die Jahreshöchstentschädigung beträgt maximal 3.000 Euro. Im ersten Versicherungsjahr ist die Jahreshöchstentschädigung jedoch auf 1000 Euro beschränkt. Für Operationen, die im Rahmen des erweiterten Versicherungsschutzes versichert sind, leisten wir zusätzlich bis maximal 1.000 Euro. !
  • Die Kosten für verordnete Hilfsmittel bei Heilbehandlungen erstatten wir je Versicherungsfall einmalig. !
  • Das Gesundheitsbudget beträgt pro Versicherungsjahr maximal 75 Euro. !
  • Der Zuschuss für die Kastration/Sterilisation beträgt einmalig bis zu 75 Euro. !
  • Für tierärztlich verordnete Diäten übernehmen wir 25 Prozent der Futterkosten für eine maximale Dauer von 6 Monaten pro Diät. !
  • Bei jedem Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent der in Rechnung gestellten erstattungsfähigen Kosten. Dies gilt nicht für Leistungen aus dem Gesundheitsbudget, Kastrationen/Sterilisationen und tierärztlich verordnetes Diätfutter.

Ihr Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten, genießen Sie in den ersten 12 Monaten weltweit Versicherungsschutz.

  • Sie müssen vor Eintritt eines Versicherungsfalls alle Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung sowie Versorgung Ihres Tiers mit Futter und Wasser ergreifen. Sie müssen die ggf. bestehenden Vorschriften zu Leinen- und Maulkorbzwang beim Aufenthalt im öffentlichen Raum und auf Veranstaltungen beachten.
  • Beim Transport des Tieres in öffentlichen oder privaten Fahr-, Flug- und Wasserfahrzeugen ist die vorgesehene tiergerechte Transportsicherung zu benutzen bzw. für eine tiergerechte Transportsicherung zu sorgen.
  • Sie müssen einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, melden. Dabei sind alle Belege (z. B. Kostenvoranschlag, Tierarztrechnung, Laborkostenrechnung) einzureichen. Darin muss auch die Chip- oder Tätowierungsnummer des versicherten Tieres enthalten sein. Auf unser Verlangen müssen Sie die Belege im Original vorlegen.
  • Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Leistungsfalls zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung des versicherten Tieres hinderlich sind oder ihr entgegenstehen. Soweit möglich, haben Sie hierfür tierärztliche Weisungen einzuholen und danach zu handeln, soweit es Ihnen zumutbar ist.
  • Soweit möglich ist uns jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Dabei sind alle Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
  • Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die behandelnden Tierärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und das Tier auf unsere Kosten durch einen von uns beauftragten Tierarzt untersuchen zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
  • Soweit für das versicherte Tier anderweitig Versicherungsschutz besteht (z. B. eine Kranken- oder Operationsversicherung für das versicherte Tier), müssen Sie uns alle Ihnen über den anderen Vertrag bekannten Informationen geben.

Die vereinbarten Beiträge sind ab Vertragsbeginn zu bezahlen. Der erste Beitrag ist sofort nach Abschluss des Vertrags fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn. Alle weiteren Beiträge sind monatlich zum jeweiligen Monatsersten fällig.

Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.

Zudem enthält der Tarif einen erweiterten Versicherungsschutz (Rückwärtsversicherung) für veterinärmedizinisch notwendige Operationen, die innerhalb des Zeitraumes von 2 Monaten vor dem Versicherungsbeginn angeraten, aber noch nicht begonnen wurden. Als angeraten gilt eine Operation, wenn die medizinische Notwendigkeit der Durchführung tierärztlich festgestellt wurde und der Eingriff nicht als Notoperation durchgeführt wird. Eine Notoperation ist ein ungeplanter und unaufschiebbarer Eingriff zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. Für Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden gilt der erweiterte Versicherungsschutz nicht.

Die Vertragsdauer besteht für drei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr (Versicherungsjahr), sofern er nicht gekündigt wird.

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.

Auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie kündigen. Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Leistung zugegangen sein.

Auch bei einer Beitragserhöhung können Sie kündigen. Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen sein.

Eine Kündigung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) möglich.