Nein, die Hochzeitsversicherung beinhaltet keine Selbstbeteiligung.

Dies ist derzeit nicht möglich.

Nein, die Kosten eines gebuchten Wedding Planners sind im Arrangementpreis nicht zu berücksichtigen, da Stornokosten des Wedding Planners nicht versichert sind.

Nein, dieser kann bei Verschiebung der Hochzeit neu hinzugebucht werden.

Ja, Sie können den Wedding Planner frei wählen.

Falls die Hochzeit aufgrund eines versicherten Grundes verschoben werden muss,  steht Ihnen ein Budget in Höhe von 15% der Versicherungssumme (bei 25.000 € wären dies 3.750 €) für einen Wedding Planner zur Planung des neuen Termins zur Verfügung.

Phishing: Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten werden mittels gefälschter E-Mails oder Webseiten ausspioniert.
Pharming: Weiterleitung auf eine gefälschte Webseite und Aufforderung vertraulicher Zugangs- und Identifikationsdaten (z.B. PIN und TAN).
Skimming: Der Magnetstreifen Ihrer Geldkarte wird ausgelesen und Ihre PIN-Eingabe ausspioniert, z.B. durch Manipulation des Kartenschlitzes an Geldautomaten.
Hacking: Ein unberechtigter Dritter verschafft sich Zugang zu Computerdateien und dadurch wird eine missbräuchliche Vermögensverfügung vorgenommen.

Bitte melden Sie den Eintritt des Schadens umgehend über Ihren Kundenbereich auf www.innosure.me. Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.

Sie müssen jede Auskunft erteilen und alle Nachweise einreichen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und der Leistungsprüfung erforderlich sind.

Dies sind insbesondere:

  • Eine Erklärung des kontoführenden Geldinstituts oder sonstigen Vertragspartners, mit der die Übernahme des Schadens ganz oder teilweise abgelehnt wird.
  • Die Bestätigung der Strafanzeige gegen den Schadenverursacher.
  • Sonstige Korrespondenz mit Internetverkäufern und anderen Vertragspartnern.

Verletzen Sie diese Obliegenheiten, können Sie - abhängig vom Grad des Verschuldens - Ihre Leistungsansprüche vollständig oder teilweise verlieren.

Der Versicherungsschutz beginnt nach Abschluss des Vertrages, frühestens jedoch zu dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Termin.
Ihr Vertrag endet nach einem Jahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Nicht versichert sind u.a.

  • Schäden, die Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich oder in betrügerischer Weise herbeigeführt haben
  • Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Zinsverlust, Kosten der Rechtsverfolgung)
  • Schäden, die aus anderen Versicherungsverträgen (z. B. Hausrat-Versicherung) oder von Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B. Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) ersetzt werden
  • Verlust und Diebstahl von Bargeld, Kredit- und Bankkarten sowie elektronisch gespeichertem Geld
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