Kein Versicherungsschutz durch die Hochzeitsversicherung besteht z.B. bei:

  • Vorhandenen Erkrankungen sowie Suchterkrankungen
  • Schäden, soweit Sie eine anderweitige Entschädigung z.B. aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können.
  • Kosten für Wedding Planner (wenn Option nicht mitversichert)
  • Insolvenz/Absage Ihrer Vertragspartner

Die Summe aller Kosten für die versicherten Feiern sind zu berücksichtigen. Dies sind z.B. Kosten für die Saalmiete, Catering, Fotografen, Dekoration, Unterhaltungskünstler, Übernachtungs- und Reisekosten für Gäste. Bei Stornokosten der Hochzeit gilt: Eine Erstattung erfolgt nur, wenn beabsichtigt war, dass die Ehepartner die Kosten tragen und die Stornokosten diesen in Rechnung gestellt werden.

Versichert sind die Stornokosten der versicherten Feiern und ggf. die notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung einer ausgefallenen Feier auf einen anderen Termin, dies können z.B. Saalmiete, Catering, Unterhaltungskünstler, Trauringe, Hochzeitsauto, Standesamt, Kirche, Torte, Friseur, Schneider, Fotograf, Dekoration, Einladungskarten, Übernachtungs- und Reisekosten der Gäste sein.

Das Brautpaar, deren Angehörige (frühere Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel und Tanten) sowie die Trauzeugen.

Versicherte Gründe bei einer Hochzeitsversicherung sind :

  • unerwartete Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Schwangerschaft
  • Schäden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch, vorsätzlicher Straftat eines Dritten ab einem Schaden von 5.000 €
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • „Nein“ beim Standesamt (Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Hochzeit ausfällt, weil eine der versicherten Personen überraschenderweise beim Standesamt die Eheschließung verweigert.)

Versichert sind die Storno- bzw. Mehrkosten des Brautpaares bei Absage oder Verschiebung:

  • des Polterabends
  • des Junggesellenabschieds
  • der Hochzeitsfeier

Ja, hierfür bitte unter Angabe der Versicherungsscheinnummer eine E-Mail an kontakt@nexsurance.de senden mit Ihrem Anliegen.

Die Versicherungsunterlagen erhalten Sie nach Einwilligung per E-Mail.

Kunden, die volljährig sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Versicherungsvertrag kann nur von einer Privatperson (natürliche Person) abgeschlossen werden. Eine juristische Person (z.B. GmbH etc.) kann nicht Versicherungsnehmer sein.

Die Versicherung kann nur in Deutschland abgeschlossen werden.

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